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Auch wenn in Österreich seit 1. Oktober 2017 das neue Verhüllungsgesetz gilt könnt ihr auch weiterhin ungestört die Phantom Trainingsmaske überall nutzen. Selbst bei euren Outdoor-Trainings oder den allabendlichen Trainingsläufen durch die Nachbarschaft müsst ihr mit keinerlei juristischen Folgen rechnen. Das Ziel des „Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz/ AGesVG) ist die Förderung der Integration durch Stärkung der Teilhabe am menschlichen Zusammenleben. Zu diesem Zweck ahndet es eine Verhüllung der eigenen Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände, sodass diese nicht mehr erkennbar sind, an öffentlichen Orten und Gebäuden als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis zu...

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